Am 1.März 2020 trat bereits bundesweit das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft. Der Nachweis muss für Kinder, die bereits an der Schule sind, bis spätestens 31. Juli 2021 vorliegen. Schülerinnen und Schüler, die künftig neu an der Schule aufgenommen werden, müssen den Nachweis spätestens vor Beginn des ersten Schultages vorlegen.
Bitte lesen Sie die Anlage und bringen Sie den unteren Abschnitt zum Elternabend mit. (s.Anlage)
Der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin wird den Nachweis dann entsprechend dokumentieren.
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